Tuesday, January 7, 2014

[Update 14.2] Sodele, jetzedle -- Schreiben an Landesrundfunkanstalt wg. Rundfunkbeitrag und Beitragsservice

[Update 14. 2.] Nette aber nicht sonderlich hilfreiche Antwort. Petition beim Landtag Rheinland-Pfalz aufgesetzt per Webseite als oeffentliche Petition. Ist noch nicht auf der Webseite als "in Mitzeichnung".
[Ende Update 14.2.]

[Update 15.1.] Meine Staatskanzlei hat nett geantwortet.
Die Eingabe wurde an den SWR weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Wir warten also.
[Ende Update 15.1.]

[Update 9. Januar]  Eine Antwort auf meine EMail unten vom Beitragsservice nach nur 3 Tagen.

"Gerne überprüfen wir den Sachverhalt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass für eine Bearbeitung die eindeutige Zuordnung Ihres Beitragskontos notwendig ist.

Dazu benötigen wir entweder Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift.

Das Problem?  Hatte dem Service den Text ohne meine Anschrift geschickt?

Schwitz, zitter, nachpruef, nachpruef, nochmal.....

Die EMail an den Beitragsservice enthielt den Text des kompletten Schreibens an den SWR, also komplette Anschrift des Absenders + komplette Anschrift des Empfaengers. Fuer den Blogpost hier sind die redigiert.

Beleg? Ja, sie ging in Kopie an meine Landesregierung.

Ich habe Mitleid mit den armen Mitarbeitern des Beitragsservice, die wohl im Akkord schuften.
[Ende Update]


[Update 7 Jan. 13:00 Uhr] Wollte das Link hierher auf Twitter posten und bekam den Hinweis, das Blog sei Spam bzw. unsafe. Google's Test kam als sauber zurueck. Auf gut deutsch: jemand mag den Inhalt nicht. So, nachgeforscht...der erste Link, den Twitter mir ablehnte war der mit der Frage "verfassungswidrig wegen Diskriminierung". Hat jemand den Beitrag davor "Why I like the Germans..." nicht gemocht, oder war es ein Algorithmus? Mal sehen, oh, und wo ist das verflixte GEZ-Formular....? Man sollte Twitter ja dankbar sein, dass sie was gegen Schrott und die Bösen unternehmen. Natürlich will man selbst nicht in diese Gruppe fallen.
[Ende des Updates]

[Update 8. Jan.]  Twitter sagt okay zum Link herher nach Entfernen von Stuttgart aus dem Anschriftenblock. Nice algorithm. [Update]

Die folgende EMail und das darunter befindliche Schreiben an den Intendanten des SWR ging gestern an den Beitragsservice (für Nostalgiker sowie nachfolgend GEZ) und an meine Landesregierung.

Die Frage, wie lange warte ich mit Veröffentlichung ist durch die automatische Empfangsbestätigung de facto beantwortet. 

                     Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige
                     Stelle weiterleiten. Dort wird Ihre Nachricht
                     schnellstmöglich bearbeitet.

                     Zurzeit erhalten wir sehr viele Anfragen. Aus diesem
                     Grund verzögern sich leider die Antworten. Sie
                     unterstützen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit von
                     Nachfragen absehen. Vielen Dank.

Gestern jemand auf Twitter: drei Wochen und keine Antwort.
Vermuten wir einmal, dass eine Anfrage bei der GEZ den Versand von Fragebögen und Mahnungen nicht stoppt. Die Vermutung ergibt sich aus der Schlampigkeit der Webseite beitragsservice. de und kann natürlich auch falsch sein.

What next?

Keine Ahnung. Recht, nicht nur in Schland, ist so eine Sache. Vielleicht dreht man mir einen Mollath? Vielleicht bietet man mir ja den alten Job von Pofalla an, damit ich ausgelastet bin und die GEZ in Ruhe lasse.

Disclaimer: Sämtliche Angaben, Daten, Mutmaßungen und Tatsachen wurden ohne Verwendung von Informationen aus dem Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien erstellt.

:Update:
Ich glaube, die Webseite ist doch nicht schlampig. Im Gegentum, sie ist ein heimliches Eingeständnis, dass der Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen zu 150% erfüllt ist (nach Sollvorgabe der Landesmedienanstalten). Jeder Einwohner der BRD kann den Gesetzestext eigenständig interpretieren und ist so internet-kompetent und gebildet, dass er oder sie keine zwei Minuten braucht, um die zuständige Landesanstalt und deren Anschrift zu finden.
Hat bei mir aber noch nicht gewirkt, siehe Tippfehler in meinem Schreiben unten....
Man sollte so etwas Wichtiges auch nicht total erschöpft nach nächtlicher Arbeit schreiben.

Bei der Sache mit Mollath bzw. Pofalla habe ich einen Vorzug: gebt mir mal den Pofalla-Job, da brauche ich ja ausser "die Sache ist erledigt" kein Deutsch. Die Mollath-Lösung hätte lediglich den Vorzug der automatischen Rundfunkgebührenbefreiung und sonst nur Nachteile, müsste auch Medizindeutsch verstehen und so weiter.

Die Sache mit der GEZ ist die: Ich würde liebend gerne 5 Euro im Jahr zahlen, um einem armen Deutschen das TV zu subventionieren. Das Problem ist, dass die GEZ Gebühreneintreiber und Sozialverwalter gleichzeitig sein soll. Die Länderchefs können ja ohne weiteres Schlandfunk mit Wohngeld und dergleichen bündeln. Wollen sie das nicht, weil damit ein Grundbestandteil der Beitragsbegründung für Jederfrau entfällt?

:Ende Update
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Nachfolgend das Einschreiben als Text.
Ich ziehe eine Veröffentlichung des Schreibens. selbstverständlich ohne personenbezogene Angaben in Erwägung.

Um Stellungnahme wird gebeten, insbesondere Gründe, die Ihrer Ansicht nach gegen eine Veröffentlichung sprechen würden.

Mfg,
[ABSENDER PERSONENDATEN REDIGIERT]


[ABSENDER PERSONENDATEN REDIGIERT]


Südwestrundfunk
Neckarstraße [REDIGIERT]
70190 [REDIGIERT]                        6. Januar 2014

Rundfunkstaatsvertrag und Bundesnormen ("Ausländergesetz")


Sehr geehrter Herr Intendant,

Zunächst möchte ich Sie bitten, die Verantwortlichen des Beitragsservice in
Köln um eine klare Auflistung der Rundfunkanstalten mit der jeweiligen
Landeszuständigkeit auf der Webseite des Beitragsservice zu bitten.

Die Abwesenheit einer Aufstellung führt bei Unternehmen wie dem Ihren leicht
zu Unklarheiten.

Des weiteren sollte auf der Webseite ein entsprechender klarer Verweis für die
Zuständigkeit der Befreiung nach §4 Abs. 6 zu finden sein. Die Webseite in
ihrer aktuellen Form ist hier mangelhaft. Sie können nicht von einem Deutsch
B1 Menschen erwarten, den Gesetzestext zu verstehen.

Auch wäre die Erhebung von Premium-Telefonkosten überdenkenswert. In
Anbetracht der häufigen Verwendung des Konzepts "Subsidariät" seitens der
Gutachter ist eine Premium-Gestaltung m.E. fehl am Platz.


Nun zu meinem eigentlichen Anliegen.

Ich habe einen Befreiungsantrag nach §4 Abs. 6 beim Beitragsservice gestellt.
Dessen Zuständigkeit ist dafür wie angeführt nicht gegeben, auch die
erforderlichen amtliichen Bescheinigungen fehlen mir.

Nach weiterer Recherche habe ich festgestellt, dass in meinem Fall
([ABSENDER PERSONENDATEN REDIGIERT]
) ein Rechtskonflikt besteht.

Wir halten uns seit [ABSENDER PERSONENDATEN REDIGIERT] in der Bundesrepublik unter der Maßgabe des
Aufenthaltsgesetzes ("Ausländergesetzes") auf. Wir erfüllen alle dortigen
Voraussetzungen, so auch die bezüglich der Sicherstellung der Lebenshaltung,
bekannt unter dem Schlagwort Vermeidung von Ansprüchen auf Leistungen nach
ALGII und diversen SGBs. Diese Anforderungen stellen wir sicher.

Der Rundfunkstaatsvertrag stellt jedoch fest, das eine Befreiung in unserem
Fall nur bei Anrecht auf SGB bzw. ALGII-Leistungen in Frage kommt.
Damit verweigert uns der Staatsvertrag Rechte, die jedem Deutschen zustehen.
Dies wäre vermeidbar gewesen, hätte man das zu versteuernde Einkommen als
Bemessungsgrundlage benutzt.

Da dies nicht geschah, sehe ich im Konfliktfall die Anforderungen der
Bundesnorm sowie der wiederholten Intention der Vermeidung von
Transferleistungen als übergeordnet gegenüber dem Landesrecht nach dem
Rundfunkstaatsvertag an.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

Sollten Sie diese Ansicht nicht teilen, verweise ich Sie darauf, dass ich dann
als vollkommener Laie den Sachbestand der Diskriminierung auf Grund von
Nationalität und Familienstand zu erkennen glaube.

Kurzum, ich möchte Sie bitten, meine Anwesenheit in Deutschland auf der
Grundlage von Bundesrecht nicht durch eine landesrechtliche Zwangsabgabe mit
willkürlichen Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beschädigen.

Das heißt, dass ich Sie bitten möchhte, [REDIGIERT] und mir keinerlei
Bescheide, Zahlungsaufforderungen oder sonstige Sanktionsandrohungen nach
diesem Staatsvertrag zukommen zu lassen.

Die bundesrechtlich gewährleistete Sicherung der Familie und die
gesamtgesellschaftlich wünschenswerte Vermeidung von Transferleistungen können
Sie ja bei einer entsprechenden Überarbeitung des Vertrags angemessen
berücksichtigen.

Sollten Sie hier keinen Konflikt erkennen, bitte ich Sie um eine auch für
Laien klar verständlliche Erläuterung.

Im übrigen bin ich gerne bereit, Ihnen zu erläuern, dass ich kompletter
Nichtnutzer des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens bin. Die sogenannte
Nutzungsvermutung mag vor 50 Jahren grenzwertig tragbar gewesen sein, ist
heute jedoch m.E. nicht mehr haltbar.

Abschliessen möchte ich mit einer Anekdote. Wir hören Internet-Radio über
http://tunein.com/ und ich habe gestern aus Spaß nach deutschen Sendern
gesucht. Dabei wurde ich nicht nur fündig, sondern fand eine praktisch
komplette Liste der öffentlich rechtlichen, auch der SWR Sender.

Ich finde es amüsant, dass Aunsländer ohne ALGII bzw. SGB Anspruch gezwungen
sind, Sendungen zu finazieren, die dann kostenlos, hoffentllich legal, von
beitragsfreien, öfter mal etwas über Hartz liegenden Auslandsdeutschen,
Auslandsösterreichern etc. über TuneIn beziehbar sind.

Was sagt denn Ihre Rechtsabteilung zum Re-Import von SWR Sendungen?


Mit freundlichen Grüssen,

[ABSENDER PERSONENDATEN REDIGIERT]

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