Wednesday, May 28, 2014

EEG-Umlage und Mehrwertsteuer auf selbstangebautes Gemüse?

Der Vorschlag von 16% Mehrwertsteuer auf Alles ist begrüssenswert.

Es sah lange so aus, als könnte ich mir den Traum vom eigenen Lamborghini niemals erfüllen. Wenn die 16% kommen, habe ich eine Chance! Danke!

Wenig Aufmerksamkeit bekam in der kurzen Diskussion leider das "auf Alles".

Hier kann und muß eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, auf die seit Jahrzehnten keiner (oder war es Herr Dr. Keiner?) hingewiesen hat.

Selbstangebautes Gemüse unterliegt nach wie vor nicht der Mehrwertsteuer!

Diese Tatsache fördert die Entsolidariserung mit unterbezahlten Erntehelfern, die im Tagelohn auf unseren Feldern schwitzen. Wenn ich morgens in den Garten schlendere und mir eine Tomate pflücke, komme ich nicht ins Schwitzen. Na gut, ein wenig schon weil mein BMI nicht ideal ist. Aber jedenfalls nicht so wie die armen Tagelöhner.

Hunderttausende von Tonnen an heimischem Obst und Gemüse gehen jedes Jahr am Fiskus vorbei, unentgeltlich an Nachbarn und an Die Tafel.

Ich gärntere nur aus Spaß an der Freude, sagen Sie?

Und Freude soll kein geldwerter Vorteil sein? Wissen Sie, wieviel Geld manche Mitbürger zahlen, nur um ein bißchen Freude zu erleben? Schauen Sie sich einmal den Umsatz der Wein-, Bier-, und Schnapsindustrie an, um eine Vorstellung vom Wert der Freude zu bekommen.

Die EEG-Umlage sollte bei dieser Gelegenheit gleich miteingeführt werden. Schließlich wird durch Selbstanbau eine Garten- oder Balkonfläche einer anderweitigen sinnvollen Nutzung entzogen.
Statt Salat könnte man dort zum Beispiel Mais für die Biogasanlage des örtlichen Landwirts anbauen.
Da das nicht geschieht sollte ein Beitrag zu Gunsten des Gemeinwohls erhoben werden.

Man braucht ja nicht den vollen EEG-Satz einzufordern, ein Fünftel oder die Hälfte wäre sozialverträglicher.

Die Festsetzung des EEG-Werts darf nicht nur auf der Grundfläche beruhen, da Gemüse und Obst auch nach oben wächst bzw. nach unten in die Erde.

Die Beschränkung der Veranlagung auf zwei Dimensionen wäre also gewissenmaßen eindimensional.

Den Selbstverbrauch kann man pauschal und effizient mit Hilfe des Body Mass Index und eines Bewegungskoeffizienten ermitteln. Die Gesetzesvorlage sollte unbedingt die beiden Termini "pauschal" und "effizient" enthalten, da die pauschal effizienten deutschen Gerichte diese Begriffe höher gewichten. Body Mass Index sollte auf Englisch bleiben, damit Fette wie ich sich nicht zu sehr aufregen.

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